Crash Replacement
Der Kauf eines Storck Rahmensets ist eine Investition in Ingenieurskunst und feinstes Handwerk. Unsere Überzeugung, das Beste aus den verwendeten Werkstoffen heraus zu holen und unser Bestreben, Ihre volle Zufriedenheit zu sichern, bewegt uns mit dem 3 Years Crash Replacement zu einem ganz besonderen Versprechen, mit dem jedes Rahmenset ausgeliefert wird:
Egal ob Sie einen Unfall mit Ihrem Rad hatten oder der Rahmen (und evtl. die Gabel) auf andere Art, ohne Ihr eigenes Verschulden, so beschädigt wurde, dass er nicht mehr fahrbar ist, erhalten Sie den gleichen oder einen gleichwertigen Storck Aluminium oder Carbon Rahmen zu einem Preis von 70% des empfohlenen Neupreises.
Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen des Crash Replacements: Dieses Versprechen gilt nur für den Erstbesitzer für drei Jahre ab Kaufdatum und ist nicht auf bereits ersetzte Rahmen anwendbar. Evtl. entstehende Zusatzkosten, wie Montage-, Versand- und evtl. weitere Kosten, werden nicht übernommen. Das Crash Replacement gilt nur innerhalb Deutschlands. Das Produkt muss bei einem autorisierten Händler in Deutschland erworben worden sein. Das Crash Replacement gilt nicht für bereits reduzierte Rahmen.
Die Firma Storck Bicycle GmbH behält sich vor, einen gleichwertigen Ersatzrahmen in einer anderen Farbe und Ausführung auszuliefern. Die Auslieferung des Ersatzrahmens erfolgt in der Regel ohne Gabel (es sei denn, diese muss ebenfalls ersetzt werden) und Steuersatz, da diese vom beschädigten Produkt übernommen oder einzeln ersetzt werden können. Das Vorliegen des Kaufbeleges und einer Beschreibung der Schadensentstehung, sowie die Einsendung und der Verbleib des beschädigten Rahmens bei Storck Bicycle sind zwingende Vorrausetzungen für ein Crash Replacement. Die Abwicklung kann über teilnehmende Fachhändler erfolgen. Die gesetzlich verankerten Gewährleistungsbestimmungen bleiben von diesem Versprechen unberührt. Das Crash Replacement kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn grob fahrlässig mit dem Material umgegangen wurde, oder mutwillige Zerstörung vorliegt.